Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0193

Ra 2018/22/0193Verwaltungsgerichtshof31.01.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220193.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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