Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0098

Ra 2018/22/0098Verwaltungsgerichtshof19.08.2021

Regest

Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220098.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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