Ra 2018/21/0246•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0246
Ra 2018/21/0246Verwaltungsgerichtshof24.10.2019
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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