Ra 2018/21/0227•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0227
Ra 2018/21/0227Verwaltungsgerichtshof24.01.2019
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des Ausspruches nach § 9 Abs. 3 BFAVG und der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.