Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0227

Ra 2018/21/0227Verwaltungsgerichtshof24.01.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0227

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018210227.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des Ausspruches nach § 9 Abs. 3 BFAVG und der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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