Ra 2018/21/0222•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0222
Ra 2018/21/0222Verwaltungsgerichtshof24.01.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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