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Ra 2018/21/0198•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0198
Ra 2018/21/0198Verwaltungsgerichtshof20.12.2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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