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Ra 2018/21/0171•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0171
Ra 2018/21/0171Verwaltungsgerichtshof16.05.2019
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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