Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0141

Ra 2018/21/0141Verwaltungsgerichtshof07.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018210141.L00

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005 bekämpft, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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