Ra 2018/21/0134•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0134
Ra 2018/21/0134Verwaltungsgerichtshof22.08.2019
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen, betreffend Rückkehrentscheidung und Einreiseverbot gegen den Erstrevisionswerber sowie betreffend die Feststellung der Zulässigkeit seiner Abschiebung, wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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