Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0115

Ra 2018/21/0115Verwaltungsgerichtshof13.11.2018

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210115.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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