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Ra 2018/21/0108•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0108
Ra 2018/21/0108Verwaltungsgerichtshof25.09.2018
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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