Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0106

Ra 2018/21/0106Verwaltungsgerichtshof25.09.2018

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210106.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A I., III. und IV. (Beschwerdeabweisung sowie Kostenaussprüche) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und in seinem Spruchpunkt A II. (Fortsetzungsausspruch) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.