projekte
Ra 2018/21/0106•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0106
Ra 2018/21/0106Verwaltungsgerichtshof25.09.2018
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A I., III. und IV. (Beschwerdeabweisung sowie Kostenaussprüche) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und in seinem Spruchpunkt A II. (Fortsetzungsausspruch) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.