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Ra 2018/21/0094•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0094
Ra 2018/21/0094Verwaltungsgerichtshof25.05.2018
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag in Bezug auf Spruchpunkt A.II. des angefochtenen Erkenntnisses (Ausspruch über die Zulässigkeit der Fortsetzung der Schubhaft) stattgegeben.
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