Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0086

Ra 2018/21/0086Verwaltungsgerichtshof13.11.2018

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210086.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang, und zwar Spruchpunkt A.II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes und Spruchpunkt A.III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, aufgehoben.

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