Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0081

Ra 2018/21/0081Verwaltungsgerichtshof03.07.2018

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210081.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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