Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0069

Ra 2018/21/0069Verwaltungsgerichtshof25.09.2018

Regest

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Besondere Rechtsgebiete Ende Vertretungsbefugnis Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210069.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von€ 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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