Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0066

Ra 2018/21/0066Verwaltungsgerichtshof03.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210066.L00

Spruch

1. Dem Revisionswerber wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Revision bewilligt.

2. Die Revision wird zurückgewiesen.

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