Ra 2018/21/0066•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0066
Ra 2018/21/0066Verwaltungsgerichtshof03.07.2018
1. Dem Revisionswerber wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Revision bewilligt.
2. Die Revision wird zurückgewiesen.
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