Ra 2018/21/0060•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0060
Ra 2018/21/0060Verwaltungsgerichtshof29.05.2018
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkte A I. bis III.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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