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Ra 2018/21/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0033
Ra 2018/21/0033Verwaltungsgerichtshof20.12.2018
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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