Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0025

Ra 2018/21/0025Verwaltungsgerichtshof03.07.2018

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210025.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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