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Ra 2018/21/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0024
Ra 2018/21/0024Verwaltungsgerichtshof26.04.2018
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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