Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0024

Ra 2018/21/0024Verwaltungsgerichtshof26.04.2018

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210024.L00

Spruch

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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