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Ra 2018/21/0017•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0017
Ra 2018/21/0017Verwaltungsgerichtshof15.03.2018
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Ausspruch nach § 9 Abs. 3 BFAVG und Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005) wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
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