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Ro 2018/21/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/21/0009
Ro 2018/21/0009Verwaltungsgerichtshof07.03.2019
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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