Ra 2018/21/0007•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0007
Ra 2018/21/0007Verwaltungsgerichtshof15.03.2018
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.