Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/21/0005

Ro 2018/21/0005Verwaltungsgerichtshof29.05.2018

Regest

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/21/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018210005.J00

Spruch

Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A 2.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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