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Ro 2018/21/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/21/0005
Ro 2018/21/0005Verwaltungsgerichtshof29.05.2018
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A 2.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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