Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/21/0001

Ro 2018/21/0001Verwaltungsgerichtshof15.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/21/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018210001.J00

Spruch

gefasst:

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Das Kostenersatzbegehren des Revisionswerbers wird abgewiesen.

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