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Ra 2018/20/0371•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/20/0371
Ra 2018/20/0371Verwaltungsgerichtshof05.12.2018
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, sohin soweit eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung festgestellt und eine Frist für die freiwillige Ausreise nicht gewährt wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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