Ra 2018/20/0309•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/20/0309
Ra 2018/20/0309Verwaltungsgerichtshof19.12.2018
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A), soweit damit das erlassene Einreiseverbot ersatzlos behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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