Ra 2018/19/0684•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0684
Ra 2018/19/0684Verwaltungsgerichtshof26.03.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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