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Ra 2018/19/0573•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0573
Ra 2018/19/0573Verwaltungsgerichtshof30.04.2019
I. Die Revision wird hinsichtlich der Frage der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten zurückgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Revision als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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