Ra 2018/19/0556•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0556
Ra 2018/19/0556Verwaltungsgerichtshof26.03.2019
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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