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Ra 2018/19/0324•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0324
Ra 2018/19/0324Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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