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Ra 2018/19/0228•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0228
Ra 2018/19/0228Verwaltungsgerichtshof10.08.2020
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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