Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0228

Ra 2018/19/0228Verwaltungsgerichtshof10.08.2020

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018190228.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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