Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0203

Ra 2018/19/0203Verwaltungsgerichtshof28.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190203.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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