Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0059

Ra 2018/19/0059Verwaltungsgerichtshof12.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190059.L00.1

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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