Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0539

Ra 2018/18/0539Verwaltungsgerichtshof29.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0539

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018180539.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung von internationalem Schutz richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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