Ra 2018/18/0539•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0539
Ra 2018/18/0539Verwaltungsgerichtshof29.03.2019
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung von internationalem Schutz richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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