Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0203

Ra 2018/18/0203Verwaltungsgerichtshof06.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180203.L00.1

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit über die Verhängung des Einreiseverbotes abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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