Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0076

Ra 2018/18/0076Verwaltungsgerichtshof13.12.2018

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/18/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180076.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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