Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/17/0119

Ra 2018/17/0119Verwaltungsgerichtshof27.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/17/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018170119.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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