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Ra 2018/17/0119•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/17/0119
Ra 2018/17/0119Verwaltungsgerichtshof27.04.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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