Ra 2018/16/0215•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/16/0215
Ra 2018/16/0215Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Gemeinde Sattledt und dem Land Oberösterreich Aufwendungen von je EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
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