Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/16/0189

Ra 2018/16/0189Verwaltungsgerichtshof29.04.2019

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/16/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018160189.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird geändert und der Spruch dieser Entscheidung hat zu lauten:

"Das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Kärnten vom 17. Juli 2017, Zl. VStV/915300924153/2015, wird aufgehoben und das gegen M E unter der genannten Zahl wegen Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz geführte Verwaltungsstrafverfahren wird gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt."

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.