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Ra 2018/16/0055•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/16/0055
Ra 2018/16/0055Verwaltungsgerichtshof29.04.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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