Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0125

Ra 2018/15/0125Verwaltungsgerichtshof03.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150125.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Umsatzsteuer 2009) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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