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Ra 2018/15/0119•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0119
Ra 2018/15/0119Verwaltungsgerichtshof03.04.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Anspruch vom Aufwandersatz wird abgewiesen.
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