Ra 2018/15/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0063
Ra 2018/15/0063Verwaltungsgerichtshof03.04.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Land Vorarlberg hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106.40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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