Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/15/0018

Ro 2018/15/0018Verwaltungsgerichtshof03.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/15/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150018.J00

Spruch

Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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