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Ro 2018/15/0018•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/15/0018
Ro 2018/15/0018Verwaltungsgerichtshof03.04.2019
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Landeshauptstadt Linz Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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