Ra 2018/15/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0003
Ra 2018/15/0003Verwaltungsgerichtshof31.01.2019
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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