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Ro 2018/15/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/15/0001
Ro 2018/15/0001Verwaltungsgerichtshof30.04.2019
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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