Ra 2018/14/0121•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/14/0121
Ra 2018/14/0121Verwaltungsgerichtshof31.01.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in Höhe von jeweils 1.106,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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