Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/13/0015

Ra 2018/13/0015Verwaltungsgerichtshof27.03.2019

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/13/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130015.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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